12.11.2025
Bericht zur letzten Sitzung des Gemeinderates Schwarzach am 12.11.2025

Umbau des Finkl-Areals auf den Weg gebracht

Kinderkrippe: Buchungstage und -zeiten kommen nochmal auf den Prüfstand.

Schwarzach . In der vor kurzem stattgefundenen Sitzung des Marktgemeinderates wurde zahlreichen Baugesuchen, teilweise nach einiger Diskussion, zugestimmt. Außerdem wurde eine Vielzahl von Wegen aufgrund des Abschlusses der Flurbereinigung der korrekten Widmung zugeführt. Die Jahresrechnungen für 2022 und 2023 wurden festgestellt sowie verschiedene Beschlüsse hinsichtlich der Kommunalwahl am 8. März 2026 getroffen. Abschließend kamen die Buchungszeiten der neuen Kinderkrippe zur Sprache. 

Zu Beginn der Sitzung informierte Bürgermeister Edbauer über die nun weit fortgeschrittene Neuasphaltierung der Staatsstraße im Ortskern in Schwarzach. Außerdem schreiten die Verlegungsarbeiten für das Glasfaser sowie die Errichtung der Kinderkrippe weiter voran. Im Anschluss daran befasste man sich mit den eingegangenen Baugesuchen. Hierzu waren auch die Antragssteller für das ehemalige Finkl-Areal anwesend. Dort ist geplant, das denkmalgeschützte Gebäude mit 10 Wohneinheiten zu sanieren. Zudem soll im Gartenbereich ein Neubau einer Wohnanlage mit 22 Wohneinheiten in zwei Bauabschnitten entstehen. Nachdem der Projektträger das Projekt kurz vorgestellt hatte, wurde im Gemeinderat insbesondere die Thematik der Stellplätze diskutiert, da für das denkmalgeschützte Gebäude nur 10 Stellplätze für die 10 Wohneinheiten vorgesehen sind und für das weitere Objekt mit 22 Wohneinheiten 28 Stellplätze zur Verfügung stehen werden. Außerdem wird für das weitere Objekt mit den 22 Wohneinheiten eine Abstandsflächenübernahme in Richtung Raiffeisen-Areal erforderlich. Trotz aller Bedenken wurde letztlich seitens des Marktgemeinderates auch gesehen, dass es sich bei der Örtlichkeit um ein ortsprägendes Vorhaben im Zentrum handelt, welches bei der geplanten Gestaltung zu einer weiteren Aufwertung im Ortskern führen wird. Zudem gab der Projektträger glaubhaft an, ca. 8 Millionen in das Gesamtprojekt zu investieren. Letztlich wurde deshalb der Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes mit einer Gegenstimme zugestimmt sowie einstimmig der Abstandsflächenübernahme hinsichtlich der weiteren Wohnanlage. Für diese weitere Wohnanlage wird zu einem späteren Zeitpunkt noch der Bauantrag eingehen und ebenfalls zur Abstimmung stehen. 

Bei den weiteren Baugesuchen erfolgte sämtlich die Zustimmung. Zum einen wird in Allersdorf bei einer bestehenden landwirtschaftlichen Lagerhalle das Dach abgebrochen und dort neu aufgebaut sowie eine landwirtschaftliche Lagerhalle für Hackschnitzel neu gebaut. Beim geplanten Wohnpflegeheim mit 18 Plätzen zwischen der Adalbert-Stifter-Straße und der Rosengasse durch die Sozialtherapeutische Siedlung Bühel erfolgten nochmal aus denkmalpflegerischer und bauordnungsrechtlicher Notwendigkeit kleinere Änderungen, welche ebenfalls Zustimmung fanden. Im Bereich Wimpassing wird ein ehemaliges Wohngebäude zu einer privaten Garage mit Mehrzweckräumen umgenutzt. 

Daran anschließend stimmte der Gemeinderat vielen Straßenwidmungen zu, die aufgrund der mittlerweile durch die Flurbereinigung errichteten Hofzufahrten notwendig wären. Baulastträger ist jeweils der Markt Schwarzach. Die Straßenwidmungen betrafen u.a. Zufahrten in der Degenberger Straße, Degenberg, Edersdorf, Kellerweg, Velling, Weißach und Hof. 

Im Vorfeld der letzten Marktgemeinderatssitzung fand eine Bauausschusssitzung statt, bei der das Ingenieurbüro Sehlhoff sowie das gKu Donau-Wald über die in den nächsten Jahren anstehenden Maßnahmen bei der Kläranlage und der Mischwasserbehandlung in Schwarzach berichteten. Dies wird notwendig, da das Wasserrecht für die Kläranlage und das Abwassernetz zum 31.12.2025 ausläuft und entsprechend wieder verlängert werden soll. Im Bestandsentwässerungsnetz befinden sich vier Regenüberläufe, ein Regenrückhaltebecken, eine Notentlastung sowie ein Stauraumkanal. Auffällig in Schwarzach ist der hohe Fremdwasseranteil im Mischsystem von ca. 50 Prozent, welcher nach Angaben des Ingenieurbüros dringend zu minimieren ist. Hierzu erstellt das gKu Donau-Wald bereits ein Sanierungskonzept für die gemeindlichen Kanäle. Ziel dabei ist, den Zufluss zur Kläranlage zu minimieren und diese zu entlasten. Die Bestandskläranlage hat im Mittel bereits eine Auslastung von 3.800 Einwohner und es sind kaum Reserven für künftige Maßnahmen vorhanden. 

Zudem ist eine Sanierung der Mischwasserbehandlung notwendig, da die mittlerweile weitergehenden Anforderungen der Schmutzfrachtentlastung nicht mehr eingehalten werden. Erforderlich wird deshalb eine Vergrößerung bzw. ein Neubau des Speichervolumens. Vorgeschlagen wurde seitens des Ingenieurbüros der Neubau eines ca. 500 Kubikmeter großen Regenüberlaufbeckens im Gemeindepark, da damit die Anforderungen an die Schmutzfrachtentlastung, welche gesetzlich vorgegeben werden, eingehalten werden würden. Die hierbei genannten Kosten für das Regenüberlaufbecken von geschätzt ca. 2,1 Mio. Euro brutto ließ die Gemeinderäte erschrocken zurück. Dabei wurde insgesamt größerer Unmut deutlich gemacht, weil aufgrund immer strenger werdender gesetzlicher Vorgaben die Kommunen Aufgaben zu erledigen hätten, welche in früheren Jahren so noch nicht gegeben waren. Schließlich kam man früher mit dem bisherigen Stauraumvolumen auch aus. Letztlich nahm der Marktgemeinderat von den anstehenden Maßnahmen und Aufgaben Kenntnis und wird sich in künftigen Sitzungen mit diesen Themen Schritt für Schritt auseinandersetzen müssen. 

Im Fortgang der Sitzung wurden die Feststellungsbeschlüsse zur Jahresrechnung 2022 und 2023 einstimmig beschlossen sowie verschiedene Beschlüsse für die Kommunalwahl am 8. März 2026 getroffen. Es wird in Schwarzach zwei Urnenwahlbezirke und 5 Briefwahlbezirke gegeben. Die Wahlhelferentschädigung soll 60 Euro betragen. Die antretenden Parteien und Wählervereinigungen müssen Mitglieder für den Wahlausschuss benennen, welcher die Ordnungsgemäßheit der Wahlen prüfen wird. 

Zuletzt befasste man sich im öffentlichen Teil noch mit der vor kurzem stattgefundenen Informationsveranstaltung für die Eltern der Kinder der künftigen Kinderkrippe (Kinder unter 3 Jahren). Hierzu wurde seitens des Marktgemeinderates in einer bereits vor einiger Zeit stattgefundenen Sitzung als Buchungszeit mindestens 20 Stunden an 5 Wochentagen festgelegt. Da hinsichtlich dieser Vorgabe eine deutliche Unzufriedenheit bei den betroffenen Eltern zu erkennen ist, wurde seitens des Bürgermeisters der Marktgemeinderat dahingehend informiert, das im Dezember eine nochmalige Befassung mit der Benutzungssatzung erfolgen wird und man die Buchungszeiten und -tage anpassen solle. Das Gremium zeigte sich hierzu aufgeschlossen.